Cyberangriffe verfassungswidrig

Neben der Abwehr von Cyberangriffen arbeiten staatliche Stellen zunehmend an der Fähigkeit zur offensiven digitalen Kriegsführung. Nun berichtet tagesschau.de: „Ein aktuelles Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt zu dem Ergebnis, dass Cyberangriffe durch staatliche Stellen verfassungswidrig sind. Das Gutachten wurde von der Fraktion „Die Linke“ in Auftrag gegeben. Es verweist vor allem auf Artikel 26 des Grundgesetzes. Dort heißt es:`Handlungen, die geeignet sind, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungs- widrig.´“ Heike Hänsel, Bundestagsabgeordnete der Linken, stellte dazu  fest: „Von daher sind auch alle Institutionen in Deutschland, von Bundeswehr bis Nachrichtendienste, an das Grundgesetz gebunden, das solche völkerrechtswidrigen Angriffe verbietet.“ Laut tagesschau. de gehen Befürworter der Fähigkeiten zu  „Hackbacks“ davon aus, dass das Grundgesetz geändert werden muss.

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