Grenzen für die Bundeswehr im Klassenzimmer?

Seit dem 30.08. gilt in Nordrhein-Westfalen eine überarbeitete Form der Kooperationsvereinbarung zwischen Schulen und Bundeswehr. Damit reagiert die rot-grüne Landesregierung auf die Kritik von Friedensorganisationen, terre des hommes und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Die fordern einen Stopp jeglicher militärischer Werbung  bei Minderjährigen. Denn: Jede Werbung für Militäreinsätze widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention, die auch Deutschland unterzeichnet hat. Sie schreibt fest, dass Kinder grundsätzlich nicht für den Militärdienst geworben werden dürfen und sie stattdessen zu Frieden, Toleranz und Völkerverständigung erzogen werden sollen.

Zu diesen Zielen können sich das Schulministerium und der unterzeichnende Generalmajor der Bundeswehr nicht eindeutig bekennen. Zwar sei das Ziel “ die Friedensgesinnung der Schülerinnen und Schüler zu fördern“, doch dann heißt es, sie sollten sich „mit unterschiedlichen Strategien von Friedenserhalt auseinandersetzen“ , was wohl bedeuten soll, dass Krieg und Gewalt  Friedensstrategien seien. Im nächsten Absatz geht es weiter: “ Dabei werden (…) Informationen zu nationalen Interessen einzubeziehen sein.“  Und die werden ja nach Meinung der Kriegsbefürworter am Hindukusch verteidigt. Gut ausgebildete, cool auftretende Jugendoffiziere werden den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe 1 und 2, also auch Kindern ab 11 Jahren, weiterhin erklären, dass Kriege alternativlos seien. Neu ist, dass auch kritische Stimmen aus der Friedensbewegung eingeladen werden sollen und die Lehrer für die Ausgewogenheit des Unterrichts ausdrücklich verantwortlich gemacht werden. Es könnten also auch klärende Diskussionen stattfinden. Die wenigen, ehrenamtlich arbeitenden Friedensfreunde müssten sich gegen geschulte, mit professionell erstelltem Material versehene Soldaten bei Kindern und Jugendlichen verständlich machen. Das wird – auch zeitlich- nicht leicht zu organisieren sein. Auf Anfrage ließ das Ministerium aber schon verlauten, dass die Bundeswehr nicht außen vor bleiben müsse, wenn kein Friedensaktivist zur Verfügung stünde.

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