Täuschungsmanöver

Als im Januar mit dem Beitritt des 51. Staates der UN-Atomwaffenverbotsantrag (AVV) in Kraft trat, war Deutschland nicht dabei. Zur Rechtfertigung verwies die Bundesregierung auf die Behauptung, der Verbotsantrag unterlaufe „die Bemühungen der Staatengemeinschaft um Abschluss und Inkraftsetzung ausstehender Zusatzprotokolle und um Universalisierung des heute maßgeblichen Verifikationsstandards“ zum älteren Nichtverbreitungsvertrag. Auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Obfrau im Auswärtigen Ausschuss, Sevim Dagdelen, hin revidierte die Regierung nun ihre Argumentation. In der Antwort heißt es, „dass für Vertragsstaaten des AVV, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des AVV bereits ein Zusatzprotokoll mit der IAEO abgeschlossen hatten, dieses auch weiterhin gilt“. Dass die Kritik der Bundesregierung am AVV auch an anderer Stelle nicht haltbar ist, belegt Harald Neuber bei telepolis. Sevim Dagdelen weist die „Schauermärchen über angeblich schlechtere Kontrollstandards des Atomwaffenverbotsvertrags“ zurück.  Die abrüstungspolitische Sprecherin der Linksfraktion ist sich sicher: „Die Ausflüchte der Bundesregierung zum Boykott des historischen Atomwaffenverbotsvertrages sind nichts als billige Täuschungsmanöver, um an der Politik der nuklearen Teilhabe in der Nato und der weiteren Stationierung von US-Atomwaffen in Deutschland festhalten zu können.“

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